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Überdachung des Recyclingplatzes durch Altstoffverordnung notwendig



Aufgrund von Verordnungen für die Sammlung von Altgeräten müssen einige Produktgruppen am Recyclinghof bereits seit längerem unter Dach gesammelt werden. Dies gilt etwa bei Elektrogeräten, Kühlgeräten oder Leuchtstoffröhren. Nach einer Übergangsregelung mittels Deckelcontainern muss die Stadtgemeinde Klosterneuburg jetzt den gesetzlichen Bestimmungen Folge leisten und während der Sommermonate ein Flugdach am Recyclinghof errichten. Aus wirtschaftlichen Gründen und um der Entwicklung der Abfallwirtschaft in der Zukunft vorzusehen, wird eine Überdachung auf mehrere Sammelplätze ausgeweitet. Vorteile bringt eine Überdachung auch bei der Sperrmüllsammlung. Hier kann der Eintritt von Niederschlagswasser in die Container verhindert und somit eine Gewichtsreduktion und damit eine Kostenersparnis bei der Entsorgung erwirkt werden. Für die Bevölkerung wird die Zulieferung bei schlechter Witterung erleichtert. Die Fläche des Daches beträgt rd. 750m² bei einer Durchfahrtshöhe von 4 Meter. „Die Errichtung des Flugdaches gewährt eine optimale Lagerung des Mülls im Sinne einer ordnungsgemäßen und fortschrittlichen Müllentsorgung“, betont Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager. Eine Sammlung unter Dach zählt heutzutage laut Abfallverband zum Mindeststandard eines Recyclingplatzes. „Die Veränderungen im Laufe der letzten 20 Jahre zeigen die rasante Entwicklung in der Abfallwirtschaft“, erklärt der Leiter des Wirtschaftshofes, Andreas Gschirrmeister, „Im Jahr 1992 war der Recyclinghof Klosterneuburg mit einer Fläche von 2.400m² ausreichend, heute ist der Sammelplatz auf 6.500m² zu 100 Prozent ausgelastet.“
Die Vorarbeiten für die Errichtung des Flugdaches beginnen im Juli, von Mitte August bis Mitte September erfolgt der Bau der Überdachung. Während dieser Zeit kann es zu geringen Einschränkungen bei der Anlieferung von Altwaren kommen.

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